Dr. Beate Brauer Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Münsterland-Emscher-Lippe (CUVA-MEL) Erwartungen und Tipps seitens der Behörden hinsichtlich Konformitätsarbeit
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Behörden denken anders – Unternehmer auch
- Die Konformitätserklärung im Kunststoffsektor – Fallbeispiele
- Andere Materialien – Erwähnenswertes
Behörden denken anders – Unternehmer auch
Die Untersuchung von Lebensmittelkontaktgegenständen ist und bleibt eine notwendige Kontrollmaßnahme. Den Unternehmern dient sie neben der mathematischen Abschätzung zur Sicherstellung der Konformität, die Behörden bestimmen so eine ggf. bestehende Nonkonformität. Aus dieser unterschiedlichen Sichtweise ergeben sich zwangsläufig verschiedene analytische Herangehensweisen. So sollte die Bestimmung der Nonkonformität auf einem Migrationsansatz basieren, welcher sich an realistischen Verhältnissen orientiert, wohingegen der Beweis für die Konformität besser mittels forcierter Bedingungen erbracht werden kann. Auch sollte zur Feststellung der Konformität ein SML-Wert nie ausgeschöpft werden, während seitens der Überwachung die Überschreitung eines SML-Wertes erst dann als bewiesen gilt, wenn SML plus Messungenauigkeit überschritten sind.
Diese und weitere unterschiedliche Sichtweisen werden anhand von Beispielen dargestellt.
Die Konformitätserklärung im Kunststoffsektor – Fallbeispiele
Im Kunststoffsektor existieren gemäß Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 ausführliche Vorschriften in Hinblick auf die Beschaffenheit von Konformitätserklärungen. Die Vorschriften lassen z. T. Spielraum für die Interpretation zu. Seitens der amtlichen Überwachung werden zur Auslegung dieser Spielräume auch die Vorschriften der GMP-Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 herangezogen.
Anhand konkreter Beispiele von Konformitätserklärungen, die seitens der Behörden in Zusammenhang mit Proben entnommen worden waren, wird die Sichtweise der Überwachung dargestellt.
Auch die internen Unterlagen, welche die Konformität eines Artikels beweisen sollten, werden von der jeweils zuständigen Behörde kontrolliert. Hier zeigt die Erfahrung, dass bei der Auswertung der Unterlagen und den Schlussfolgerungen, welche seitens der Unternehmen in die Konformitätserklärungen einfließen, analytischer Sachverstand notwendig ist.
Andere Materialien – Erwähnenswertes
In diesem Jahr soll die Positivliste für Recyclingverfahren in die Verordnung (EU) Nr. 282/2008 aufgenommen werden. Das wird Auswirkungen auf die Anforderungen an GMP und Konformitätserklärungen in einem Recyclingbetrieb haben. Über den Sachstand und die Anforderungen an Konformitätserklärungen wird berichtet.
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