8:45
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Frühstücksimbiss mit Kollegen
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9:30
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Vorstellungsrunde
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9:45
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Dr. Hermann Onusseit Onusseit Consulting REACH – die Grundlagen
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Was will REACH?
- Wer muss was berücksichtigen?
Mit dem neuen europäischen Chemikalienrecht, REACH genannt, ist am 1. Juni 2007 das wohl ambitionierteste gesetzgeberische Vorhaben in der Geschichte der Europäischen Union in Kraft getreten. REACH steht als Abkürzung für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriktion of Chemicals (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien). Das REACH-System basiert – anders als das alte europäische Chemikalienrecht – stärker auf dem Grundsatz der Eigenverantwortung der Industrie. Es verlangt vom jeweiligen Inverkehrbringer (Hersteller oder Importeur), dass er für die Sicherheit seiner Chemikalien selbst verantwortlich ist, dass er die zur Bewertung notwendigen Daten selbst beschafft (Beweislastumkehr) und auf dieser Grundlage Vorgaben zum sicheren Umgang mit den Stoffen entlang der gesamten Lieferkette macht.
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10:30
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Dr. Hermann Onusseit Onusseit Consulting Aufgaben und Pflichten unter REACH
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Was muss ein Verwender von Chemikalien, z.B. ein Folienhersteller berücksichtigen?
Nicht nur die Hersteller und Importeure der Stoffe, sondern auch die Verwender von Chemikalien im weiteren Verlauf der Lieferkette, z. B. Folienhersteller als so genannte „nachgeschaltete Anwender“, sind von dieser Gesetzgebung betroffen. Bindend sind diese Vorgaben für in Verkehr gebrachte Stoffe ab einer Menge von einer Tonne (bei Zubereitungen ist jeder einzelne Stoff zu betrachten) im Jahr pro Hersteller oder Importeur. Jeder Akteur der Lieferkette bis zum Hersteller von Erzeugnissen muss prüfen, welche Aufgaben er zu erfüllen hat.
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11:15
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Pause
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11:45
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Dr. Hermann Onusseit Onusseit Consulting Kommunikation innerhalb der Lieferkette
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Welche Anforderungen bestehen?
- Welche Information muss wer an wen weitergeben?
Hauptsächlich an Hand der Informationen von Seiten ihrer Lieferanten müssen nachgeschaltete Anwender wie z.B. Folienhersteller in Zukunft die Sicherheit ihrer Verwendungen von Stoffen prüfen und angemessene Risikomanagementmaßnahmen ergreifen. Nachgeschaltete Anwender müssen mit ihren Lieferanten in geeigneter Weise kommunizieren, um die von ihnen benötigten Einzelheiten in dem ihnen zur Verfügung gestellten Sicherheitsdatenblatt zu erhalten. Insbesondere müssen sie sich vergewissern, dass ihre Verwendung(en) in dem Sicherheitsdatenblatt (SDB) erfasst ist (sind), d.h. sie einen Stoff im Rahmen der Bedingungen, wie sie in Expositionsszenarien, die dem Sicherheitsdatenblatt in Zukunft beigefügt sind, beschrieben werden, verwenden und entsprechend dieser Bedingungen handeln.
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12:45
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Mittagspause
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12:15
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Dr. Hermann Onusseit Onusseit Consulting Identifizierung der Verwendung
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Was sind Verwendungen unter REACH?
- Was bedeutet Exposition und wie muss man sie bewerten?
Die REACH-Verordnung beruht auf dem Grundsatz, dass Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender sicherstellen müssen, dass sie Stoffe herstellen, in Verkehr bringen und verwenden, die die menschliche Gesundheit oder die Umwelt nicht nachteilig beeinflussen. Nachgeschaltete Anwender dürfen nur solche Verwendungen durchführen, für die im SDB konkrete Expositionsszenarien angegeben sind, also durch das beschriebene Expositionsszenarium abgedeckt sind. Bei im SDB beschriebenen Expositionsszenarien kann der Anwender des Stoffes oder des Gemisches davon ausgehen, dass bei Einhaltung der vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen keine Gefährdung der menschlichen Gesundheit oder der Umwelt gegeben ist. Wenn im SDB keine Expositionsszenarien enthalten sind, genügt die übliche Arbeitsplatzhygiene, um Gefährdungen auszuschliessen (da der Stoff keine „besondere“ Toxizität besitzt).
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15:15
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Dr. Hermann Onusseit Onusseit Consulting Das Expositionsszenario
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Wie muss ein Verwender von Chemikalien, z.B. ein Folienhersteller, ein Expositionsszenario bewerten?
Expositionsszenarien sind eine Zusammenstellung von Bedingungen einschließlich der Verwendungsbedingungen und Risikomanagement-maßnahmen, mit denen dargestellt wird, wie ein Stoff während seines Lebenszyklus verwendet wird und wie der Hersteller oder Importeur den sicheren Umgang mit der Exposition des Stoffes auf Mensch und Umwelt beherrscht oder den nachgeschalteten Anwendern zu beherrschen empfiehlt. Diese Expositionsszenarien können ein spezifisches Verfahren oder eine spezifische Verwendung oder gegebenenfalls verschiedene Verfahren oder Verwendungen abdecken. Eine Verwendungs- und Expositionskategorie ist ein Expositionsszenario, das ein breites Spektrum von Verfahren oder Verwendungen abdeckt, wobei die Verfahren oder Verwendungen zumindest in Form einer kurzen, allgemeinen Angabe zur Verwendung bekannt gegeben werden.
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14:15
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Dr. Hermann Onusseit Onusseit Consulting Sicherheitsbeurteilungen unter REACH
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Die Stoffsicherheitsbeurteilung
- Der Stoffsicherheitsbericht
Hersteller und Importeure von Stoffen sind gemäß der REACH-Verordnung verpflichtet eine Stoffsicherheitsbeurteilung (Chemical Safety Assessment CSA) für den entsprechenden Stoff durchzuführen, wenn der Stoff in Mengen von 10 Tonnen oder mehr pro Jahr und Registrant registriert wird. Der Stoffsicherheitsbericht (Chemical Safety Report CSR) dokumentiert die Stoffsicherheitsbeurteilung. Die Stoffsicherheitsbeurteilung dient dazu, die Risiken durch die Herstellung oder Verwendung eines Stoffes zu bewerten und ihre angemessene Beherrschung zu gewährleisten. Sie umfasst dabei folgende Schritte: Ermittlung schädlicher Wirkungen auf den Menschen. Ermittlung schädlicher Wirkungen auf den Menschen durch physikalisch-chemische Eigenschaften. Ermittlung schädlicher Wirkungen auf die Umwelt. Ermittlung der persistenten, bioakkumulierbaren und toxischen (PBT) Eigenschaften sowie der sehr persistenten und sehr bioakkumulierbaren (vPvB) Eigenschaften.
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16:00
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Dr. Hermann Onusseit Onusseit Consulting Risikominderungsmaßnahmen
Zweck der Chemikaliengesetzgebung ist es, den Menschen und die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen gefährlicher Stoffe und Mischungen/Zubereitungen zu schützen, insbesondere sie erkennbar zu machen, sie abzuwenden und ihrem Entstehen vorzubeugen. Es müssen daher Risikomanagementmaßnahmen zur Reduktion der Exposition und somit zur Minderung des Risikos bei der Verwendung erarbeitet und angewandt werden. Dies geschieht im Rahmen der Erstellung der Stoffsicherheitsbeurteilung für die identifizierten Verwendungen eines Stoffes. Ziel ist es, eine (technisch unvermeidbare) Exposition so gering wie möglich zu halten, so dass sie keine Gefährdung von Mensch und Umwelt besteht. Beispiele von Risikomanagementmaßnahmen bei industriellen Verwendungen können sein: Geschlossene Anlagen, Begrenzung der Betriebszeiten, Belüftungen. Persönliche Schutzausrüstung: Gas-, Staubmasken, Handschuhe, Schutzkleidung, usw.
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15:45
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Kaffeepause
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14:45
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Dr. Hermann Onusseit Onusseit Consulting Das Sicherheitsdatenblatt unter REACH
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Wie ist es aufgebaut und welche neuen Bedeutungen kommen ihm zu?
Das Sicherheitsdatenblatt (SDB) ist ein wichtiger Träger von Information zum chemischen Stoff oder zum Gemisch innerhalb der Lieferkette. Mit dem Sicherheitsdatenblatt ist ein Mechanismus für die Übermittlung geeigneter sicherheitsbezogener Informationen über eingestufte Stoffe und Zubereitungen einschließlich Informationen aus dem einschlägigen Stoffsicherheitsbericht/den einschlägigen Stoffsicherheitsberichten über die Lieferkette zu dem nachgeschalteten Verwender/den nachgeschalteten Verwendern gegeben. Die im Sicherheitsdatenblatt enthaltenen Angaben müssen mit den Angaben im Stoffsicherheitsbericht, sofern dieser vorgeschrieben ist, übereinstimmen. Wurde ein Stoffsicherheitsbericht erstellt, so wird das einschlägige Expositionsszenarium/werden die einschlägigen Expositionsszenarien in einen Anhang des Sicherheitsdatenblatts übernommen, damit unter den entsprechenden Positionen des Sicherheitsdatenblatts problemlos darauf verwiesen werden kann.
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16:15
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Dr. Hermann Onusseit Onusseit Consulting Die „Kandidatenliste“
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Kommunikation der SVHC Stoffe
SVHC Stoffe sind besorgniserregende Stoffe, die im Rahmen des Zulassungs-prozesses identifiziert werden. Zweck der Zulassung ist es, sicherzustellen, dass die von besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) ausgehenden Risiken beherrscht werden und dass diese Stoffe schrittweise durch geeignete Alternativstoffe oder -technologien ersetzt werden, sofern diese wirtschaftlich und technisch tragfähig sind. Zu diesem Zweck prüfen alle Hersteller und nach geschalteten Anwender, die einen Antrag auf Zulassung stellen, die Verfügbarkeit von Alternativen und deren Risiken sowie die technische und wirtschaftliche Durchführbarkeit der Substitution.
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17:00
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Dr. Hermann Onusseit Onusseit Consulting REACH – eine Herausforderung
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Zusammenfassung und Diskussion
Ziel des neuen Europäischen Chemikalienrechts REACH ist eine Verbesserung des Schutzes der menschlichen Gesundheit und der Umwelt beim Umgang mit Chemikalien. Es enthält daher Regelungen, die nicht nur die Hersteller und Importeure von Chemikalien betreffen, sondern jeder industrielle Verarbeiter hat bestimmte Auflagen zu erfüllen. Zu solchen industriellen Verarbeitern gehören auch Folienhersteller. Als nachgeschalteter Anwender müssen sie sicherstellen, dass sie Chemikalien (Zubereitungen) so verwenden, dass ihre Handhabung sicher ist. Entsprechende Informationen erhalten sie in Zukunft über ein erweitertes Sicherheitsdatenblatt. Sollten sie Stoffe, Zubereitungen oder Erzeugnisse, die unter REACH fallen, aus Nicht-EU-Staaten beziehen, unterliegen sie allen Anforderungen der Registrierung, sofern einzelne Chemikalien die Mengenschwelle von einer Tonne im Jahr überschreiten.
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17:15
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Ausklang
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