Referentenverzeichnis zu Lebensmittelverpackungen

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Details zum Referenten

Dr. Ralph Derra
ISEGA Forschungs- und Untersuchungsgesellschaft mbH
+49 6021 4989-0 / http://www.isega.de
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Klebstoffbewertung und -prüfung
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Umfang: 30 Seiten
Tagung: LE-10-19
Grösse: 1,019.94 kB
Sprache: deutsch
Wenn man einen Klebstoff als Kunststoff betrachten kann, ist für den Kontakt mit Lebensmitteln eine Bewertung direkt nach der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 möglich. Die Funktionalität eines Klebstoffs in einer Verpackung und damit auch die Zusammensetzung ist häufig mit einem Kunststoff nicht vergleichbar. Damit ist eine Konformitätserklärung gemäß der Kunststoffverordnung nur eingeschränkt möglich.
Die Verordnung (EU) Nr. 1935/2004 hatte damals auch vorgesehen, dass für Klebstoffe die Möglichkeit einer Einzelmaßnahmen für den Kontakt mit Lebensmitteln besteht. Bisher gibt es auf europäischer Ebene dazu noch keine Harmonisierung.
Für eine Konformitätsaussage zum Einsatz von Klebstoffen in Lebensmittelverpackungen ist es deshalb notwendig, Prüf- und Bewertungssysteme anzuwenden, die eine Risikoabschätzung des Einflusses auf die einzelnen Lebensmittelarten erlauben. Dabei muss berücksichtigt werden, dass standardisierte Prüfmethoden aus dem Kunststoffbereich für Klebstoffe nicht einfach übernommen werden können.
Soll man bei Papier NIAS und IAS unterscheiden?
Download: Soll man bei Papier NIAS und IAS unterscheiden?
Umfang: 33 Seiten
Tagung: LE-06-17
Grösse: 1.14 mB
Sprache: deutsch
Bei Kunststoffen für den Kontakt mit Lebensmitteln ist die Bewertung von NIAS eine direkte Vorgabe der EU-Verordnung 10/2011. Dafür gibt es mittlerweile auch einige Leitfäden. Die Anforderung wird innerhalb der Verpackungsindustrie damit auch schnell auf andere Lebensmittelkontaktmaterialien übertragen.
In Papier und Karton gibt es natürlich auch unabsichtlich zugefügte Kontaminanten. Nur ist es hier sinnvoll, mit den gleichen Bezeichnungen wie in der Kunststofferzeugung zu arbeiten? Es gibt eine Reihe von Kontaminanten, die man nicht vermeiden kann, aber deren Anteil im Endprodukt beeinflusst werden kann.
Es ist deshalb wichtig, mit einheitlichen Analysenmethoden das Migrationsrisiko zu bewerten. Das reine Vorhandensein eines Kontaminanten ist meistens nicht entscheidend. Hier ist die Normung gefordert, entsprechend schnell mit harmonisierten Verfahren zu reagieren. Zusätzlich ist die toxikologische Einstufung für die Vorgabe von Migrationsgrenzwerten notwendig.
NIAS (non-intentionally added substances) in Papier und Papierverbunden
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Umfang: 42 Seiten
Tagung: LE-06-15
Grösse: 1.30 mB
Sprache: deutsch
Die Konformitätsarbeit für einen Kunststoff, der mit Lebensmitteln in Kontakt kommt, ist durch die europäische Verordnung Nr. 10/2011 sehr umfangreich abgedeckt, soweit es die mögliche Migration von Monomeren und Additiven betrifft.
Derzeit gibt es ein wesentlich größeres Interesse für Stoffe, die nicht in der Unionsliste aufgeführt sind und die als Reaktions- oder Zersetzungsprodukte aus einem Kunststoff migrieren können. Diese sogenannten „NIAS“ (non-intentionally added substances) müssen für ein Material analysiert und dann einer Risikobewertung unterzogen werden. Für Kunststoffe gibt es schon mehrere Modelle und Analyseverfahren, wie z. B. das 10-ppb-Screening.
In der Realität hat man aber sehr oft nicht nur reine Kunststoffe. Wie verhält es sich aber bei Kombinationen von Verpackungsmaterialien, z. B. mit Papier und Karton oder mit bedruckten Systemen? Mit solchen Materialien im Lebensmittelkontakt besteht die Möglichkeit einer Migration von Substanzen, die mit Kunststoff gar nichts zu tun haben, aber trotzdem vor dem Hintergrund einer europäischen Gesetzgebung (Verordnung Nr. 1935/2004) bewertet werden müssen.
Der Vortrag beschäftigt sich mit der Prüfung der Migration, sowohl in trockene wie auch in flüssige Lebensmittel. Er zeigt dabei analytische als auch bewertungstechnische Probleme bei der Migrationsanalytik flexibler Verpackungsmaterialien in Kombination von Papier und Karton auf.
Konformitätserklärung für Papier und Karton?
Download: Konformitätserklärung für Papier und Karton?
Umfang: 29 Seiten
Tagung: LE-06-13
Grösse: 281.87 kB
Sprache: deutsch
Für Papier und Karton im Kontakt mit Lebensmitteln gibt es keine harmonisierte europäische Regelung. Für den Nachweis der Konformität mit der EU-Verordnung 1935/2004 und Einhaltung der EU-Verordnung 2023/2006 zur guten Herstellungspraxis muss man eigene Verfahren festlegen. Diese müssen aber auch vom Abnehmer eines Produktes anerkannt werden. Eines der umfangreichsten Verfahren war bisher die deutsche Empfehlung XXXVI. Besonders vor der aktuellen Diskussion über den Einsatz recycleter Fasern, stellt sich jedoch die Frage, ob das noch zeitgemäß ist.