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Heike Schwertke Innoform GmbH Spezifische Migration - wer suchet, der findet?
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Wie komme ich überhaupt auf kritische Substanzen in einem Folienverbund?
- Wie und wann prüfe ich und wann rechne ich lieber?
- Beispiele für typische Verdächtige in Folienverbunden
Durch eine sorgfältige Konformitätsarbeit ist gerade bei komplexen Folienverbunden die Liste der Stoffe mit Begrenzungen in den Konformitätserklärungen mitunter recht lang. Neben den eingesetzten Polymeren und Masterbatches sind dort in der Regel auch die migrierfähigen Stoffe angegeben, die durch Kaschierkleber, Haftvermittler, Druckfarben, Lacke etc. eingetragen werden.
Die Prüfung der spezifischen Migration aller Stoffe mit Begrenzungen kann sehr kostspielig sein, wenn jeder Stoff in allen Simulanzien, die sich aus der späteren Anwendung ergeben, geprüft werden muss. Im Vortrag wird daher aufgezeigt, wie durch eine systematische Vorgehensweise für jeden Stoff die Einhaltung der Grenzwerte bestätigt werden kann. Anhand von Beispielen wird aufgeführt, wann z.B. durch Gehaltsbestimmungen oder Berechnungen der Prüfaufwand deutlich reduziert werden kann
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10:25
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Dr. Andreas Grabitz Eurofins Consumer Product Testing GmbH Konformitätsarbeit als Basisanforderungen eines jeden Packmittelherstellers
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Wie stelle ich kontinuierlich eine Konformität zu Rechtsvorgaben sicher?
- Wie bewerkstellige ich die Umsetzung von Änderungen im Betrieb?
- Welche Dokumente müssen vorliegen?
Der Gesetzgeber zwingt Hersteller von Lebensmittel-Verpackungen Nachweise der Konformität zu erbringen und diese auf Verlangen den Behörden auch zur Verfügung zu stellen. Über die Art und den Umfang solcher Nachweise - insbesondere für große und vielfältige Produktpaletten – stellt der Gesetzgeber aber keine spezifischen Anforderungen auf. Jede Variante einer Verpackung einer Migrationsprüfung zu unterziehen ist in der Regel weder vom Arbeitsaufwand noch hinsichtlich der Kosten realisierbar. Im Rahmen dieses Vortrags wird ein System vorgestellt das es dem Verpackungshersteller erlaubt die Konformitätsarbeit systematisch aufzubauen und zu gestalten und basierend auf einer Risikoanalyse unterschiedliche Instrumente der Konformitätsarbeit zu nutzen.
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14:55
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Behnusch Athenstädt Fresenius Medical Care Deutschland GmbH, Werk St. Wendel Neue Erkenntnisse zu migrierenden Bestandteilen aus PU-Klebstoffen
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Mittels GC-MS untersuchte, migrierende Bestandteile
- Übersicht über die Klebstoffklassen und ihre „Migranten“
Am Beispiel eines Polyurethanklebstoffs, welcher zum Kaschieren einer mehrschichtigen Verbundfolie eingesetzt werden soll, wird hier die Problematik migrierender Verbindungen (sog. „Leachables“) aus dieser Folie in das Füllgut hinein beschrieben. Dabei steht insbesondere die Identifizierung von „Extractables“ und anschließend die Quantifizierung der „Leachables“ im Rahmen einer Migrationsstudie im Vordergrund. Es wird aufgezeigt, wie die Quelle der migrierenden Substanzen (eine der Folien? der PU-Kleber? Abbauprodukte des Füllguts?) ermittelt wurde und wie und mit welchen Analysenverfahren deren Struktur aufgeklärt wurde.
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16:10
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Dr. Ralph Derra ISEGA Forschungs- und Untersuchungsgesellschaft mbH Konformitätserklärung für Papier und Karton?
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Welche aktuellen Regeln gibt es bei Pappe und Papierverbunden mit Kunststoffschichten?
- Wie stelle ich die einwandfreie Qualität ohne ausreichende Vorgaben der EU sicher?
- Praxisbeispiele gelungener Konformitätsarbeit bei Papierverbundfolien
Für Papier und Karton im Kontakt mit Lebensmitteln gibt es keine harmonisierte europäische Regelung. Für den Nachweis der Konformität mit der EU-Verordnung 1935/2004 und Einhaltung der EU-Verordnung 2023/2006 zur guten Herstellungspraxis muss man eigene Verfahren festlegen. Diese müssen aber auch vom Abnehmer eines Produktes anerkannt werden. Eines der umfangreichsten Verfahren war bisher die deutsche Empfehlung XXXVI. Besonders vor der aktuellen Diskussion über den Einsatz recycleter Fasern, stellt sich jedoch die Frage, ob das noch zeitgemäß ist.
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16:50
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Rolf Simons 3S SIMONS SECURITY SYSTEMS GmbH Lebensmittelfälschungen – Bedrohung der Zukunft!
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Wie viele Fälschungen gibt es und warum?
- Schaden und Risiken für Brand-Owner und Konsumenten
- Gegenmaßnahmen heute und in Zukunft
Die Anforderungen an Lebensmittelverpackungen nehmen beständig zu. Neben der Rückverfolgbarkeit wird der Fälschungsschutz immer wichtiger. Hier gilt es allerdings zu beachten, dass Identifikationstechnologien wie RFID oder Datamatrix sich zwar für die Logistik eignen, aber nicht für den Fälschungsschutz. RFID-Chips sind für den Masseneinsatz als Plagiatsschutz noch zu kostenaufwendig und nicht für alle Materialien geeignet; außerdem können sie manipuliert werden. Und Datamatrix-Codes lassen sich inzwischen kinderleicht fälschen. Deshalb muss bei Lebensmittelverpackungen darauf geachtet werden, dass die Systeme für Rückverfolgbarkeit mit einem wirklichen Fälschungsschutzsystem kombiniert werden. Hierfür bietet die Mikro-Farbcodetechnologie interessante Möglichkeiten, die für durchgängige Sicherheit des gesamten Waren- und Materialflusses sorgen. Zudem lassen sich mit Mikro-Farbcodes Primär- und Sekundärverpackungen (Kartonagen, Tuben, Dosen, Fläschchen, Blister etc. aus den unterschiedlichsten Materialien) als Originale kennzeichnen. Denn Fälschungsschutz ist Verbraucherschutz - angesichts der Gefahren, die von Plagiaten ausgehen, sollte der Endverbraucher jedes Produkt, von dem Gesundheit und Leben abhängt, zweifelsfrei als Original identifizieren können.
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12:25
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Dr. Rainer Brandsch MDCTec Services GmbH Wie Nano-Partikel in Lebensmittelverpackungen kommen?!
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Was gibt der Gesetzgeber zu Nano-Partikeln generell heute vor?
- Heutige Vorgehensweise mit Nano-Partikeln in Lebensmittelverpackungen
- Beispiele gelungener Konformitätsarbeit mit „Nano“
Nanotechnologie stellt eine der vielversprechenden Zukunftstechnologien im Bereich der Materialentwicklung dar. Im Bereich der Lebensmittelverpackungen werden durch Einsatz von Nanotechnologie z.B. Barriere Eigenschaften, Fließeigenschaften, mechanische Eigenschaften, Wärmeleitfähigkeit etc. von Kunststoffen verbessert.
Nanotechnologisch werden in Verpackungen nanodimensionale Beschichtungen oder Partikel eingebracht. Dabei sind die toxikologischen Eigenschaften von nanoskaligen Partikeln, sowie die damit verbundene Verbraucherexposition aufgrund von Wechselwirkung zwischen Verpackung und Füllgut weitestgehend unbekannt. Aus regulatorischer Sicht wird hier Neuland betreten.
Mit in Kraft treten der Kunststoffverordnung (EU) Nr. 10/2011 ist der Einsatz von nanotechnologisch hergestellten Nanopartikeln nicht zulässig, es sei denn der Stoff wurde unter Berücksichtigung der nanoskaligen Struktur zugelassen. Anhand konkreter Beispiele zeigen wir auf, wie nanotechnologische Fragestellungen im Sinne von Artikel 3 der Rahmenverordnung bewertet werden können.
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9:45
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Dr. Johannes Bergmair OFI Österreichisches Forschungsinstitut für Chemie und Technik Neue Regelungen auf europäischer Ebene im Überblick
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Was hat sich in den letzten 12 Monaten getan?
- Was steht in den kommenden 12 Monaten an?
- Was bedeutet das für den Lebensmittelhersteller?
Der Vortrag von Dr. Bergmair gibt als Einstieg in die Tagung eine Überblick über die wesentlichen Änderungen der europäischen Rechtslage bei Lebensmittelkontaktmaterialien im letzten Jahr. Zentraler Inhalt werden natürlich Neuerungen in der Kunststoffverordnung 10/2011 sein. Aber auch "Nebenschauplätze" wie Vorschriften zum Recycling von Kunststoffen oder zu "Aktiven und Intelligenten Verpackungen" werden beleuchtet. Abschließend versuchen wir - soweit möglich - einen Blick in die Zukunft, um Auswirkungen für Lebensmittelhersteller und Ihre Verpackungslieferanten rechtzeitig zu erkennen.
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11:45
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Dr. Matthias Henker Flint Group Packaging Inks Germany GmbH Druckfarben für Lebensmittelverpackungen und ihre Inhaltsstoffe - rechtliche Situation
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Überblick über europäische und regionale Vorschriften
- Rahmenrichtlinie, PIM, Schweizer Bedarfsgegenständeverordnung
- EuPIA Ausschlußliste und Good Manufacturing Praxis
- Statement of Composition
- Stand (dritter Entwurf) der geplanten deutschen Druckfarbenverordnung
Der Vortrag startet mit einer kurzen Zusammenfassung der europäischen und regionalen Vorschriften über Druckfarbeninhaltstoffe für Lebensmittelverpackungen.
Die Verordnung (EU) 1935/2004 fordert von Lebensmittelkontaktmaterialien, dass keine Stoffe in Mengen übergehen dürfen, welche die Gesundheit der Verbraucher gefährden, die Zusammensetzung des Lebensmittels oder dessen organoleptische Eigenschaften verändern. Um diese Anforderungen sicherzustellen haben sich die in der EUPIA organierten Druckfarbenhesteller strenge Regeln geschaffen (Exclusion List for Printing Inks and related Products). Weitere Anforderungen ergeben sich u.a. aus der Plastic Implementation Measure (EU 10/2011) und der Good Manufacturing Praxis (EU 2023/2006). Seit einigen Jahren werden Druckfarbeninhaltstoffe durch die Schweizer Bedarfsgegenständeverordnung SR 817.023.21 reguliert. Um sicherzustellen, dass alle Beteiligten in der Lieferkette über die nötigen Detailinformation verfügen, stellen die Druckfarbenhersteller in Ihren Statements of Composition die nötigen Informationen über migrationsfähige Druckfarbeninhaltstoffe bereit.
Mangels einer gesamteuorpäischen Regelung plant Deutschland eine eigene Druckfarbenverordnung die derzeit im drittenEntwurf vorliegt. Über den Stand dieser Verordnung wird im Detail berichtet.
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8:45
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Frühstücksimbiss im Foyer und Registrierung
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9:30
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Eröffnung und Einführung in die beiden Tage
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11:05
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Pause mit Kaffee und Tee
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13:05
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Gemeinsames Mittagessen
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19:30
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Gemütlicher, traditioneller Bierabend mit Abendessen in der Hausbrauerei Rampendahl
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15:35
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Pause für Gespräche
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17:30
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Ausklang des ersten Tages und Vorbereitung auf' s Rampendahl
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