Arbeitsrechtliche „Fallstricke“ beim Outsourcing von Produktion oder Prüfleistungen
Vereinbarungen mit Lieferanten haben es in sich: Solange der Lieferant fehlerfrei liefert und niemand daran Anstoß nimmt, funktioniert es. Was aber, wenn es Abweichungen gibt? Wenn der eigene Mitarbeiter zur Überwachung der Qualität beim Lieferanten eingesetzt werden müssen? Oder, wenn aus Rationalisierungsgründen die Qualitätskontrolle auf den Lieferanten im Wesentlichen outgesouced wird? Welche Gefahren bestehen bei einer Arbeitnehmerüberlassung? Wodurch kommt ein Betriebsübergang zu Stande, welche rechtlichen Konsequenzen hat er?
Neues Schaffen und von Bewährtem nicht lassen:
Von der Innovationsfähigkeit eines Unternehmens hängt meist seine Zukunft ab. Innovationen beinhalten aber auch Risiken, nicht nur im Hinblick auf deren wirtschaftlichen Erfolg, sondern auch hinsichtlich unbekannter Gefahren neuer Produkte. Größte Sorgfalt bei der Entwicklung und Produktbeobachtung nach dem Inverkehrbringen können die Gefahren verringern, aber nicht ausschließen. Was bleibt an dem Unternehmen und den dort handelnden Personen ggf. hängen? Wie lässt sich diesen Gefahren begegnen? Strategien und Erfahrungen aus der pharmazeutischen Industrie können dabei hilfreich sein.
Download: Arbeitsrechtliche "Fallstricke" beim...
Extent: 20 pages
congress: LE-06-13
Size: 29.34 kB
Language: german
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Language: german
Neues Schaffen und von Bewährtem nicht lassen:
Download: Neues Schaffen und von Bewährtem nicht lassen:
Extent: 21 pages
congress: IM-02-11
Size: 33.70 kB
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Language: german