Von
Heike Schwertke -
Die Konformität einer Verpackung mit den relevanten Anforderungen der Kunststoffverordnung und der Rahmenverordnung kann nur sichergestellt werden, wenn innerhalb der Lieferkette alle erforderlichen Informationen ausgetauscht werden. Der Verwender eines Verpackungsmaterials muss wissen, ob dieses für seinen Anwendungszweck geeignet ist. Ist das nicht der Fall, muss er die Möglichkeit haben, durch eigene Prüfungen die Konformität sicherzustellen. Dafür benötigt er aussagekräftige Konformitätserklärungen, aus denen hervorgeht, was zu prüfen ist.
Gern wird die Überprüfung innerhalb der Lieferkette weiter delegiert. Wie aber soll der Verwender z. B. den Abklatsch von Druckfarbenbestandteilen überprüfen, wenn er nicht weiß, um welche Substanzen es sich handelt? Durch die Vielzahl an Substanzen, die in Kunststoffen bzw. in Klebstoffen, Beschichtungen und Druckfarben eingesetzt werden, ist es leider nicht möglich, ohne Kenntnisse über die Stoffe eine Konformität zu bestätigen.
Für die Hersteller von Rohstoffen und Zwischenprodukten ist es allerdings ebenfalls schwierig, relevante Angaben zu machen, wenn nicht bekannt ist, wofür die Produkte vorgesehen sind.
Im Vortrag wird auf den „Union Guidance on Regulation (EU) No 10/2011 on plastic materials and articles intended to come into contact with food as regards information in the supply chain” eingegangen, der im November 2013 von der EU-Kommission herausgegeben wurde. Es wird z. B. beschrieben, welche Informationen eine Konformitätserklärung für Kunststoffe, Zwischenprodukte oder Rohstoffe enthalten muss und was „angemessene Informationen“ für Beschichtungen, Druckfarben und Klebstoffen bedeuten.
Umfang: 31 Seiten
, Grösse: 1.55 mB, Sprache:
deutsch