Am 4. August 2020 wurde die neue REACH-Beschränkungsregelung für Diisocyanate im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Danach ist ab dem 24. August 2023 vor der gewerblichen oder industriellen Verwendung für PU-Verarbeiter eine Sicherheitsschulung der Mitarbeiter notwendig.
Dies gilt für alle gewerblichen und industriellen Verwender von Produkten mit einer Gesamtkonzentration an monomerem Diisocyanat von ≥ 0,1%. Solche Produkte werden ab dem 24. Februar 2022 mit einem Hinweis auf dem Etikett gekennzeichnet sein, der auf den Schulungsbedarf hinweist.
Das Ziel der Beschränkung ist, möglicherweise durch Diisocyanate verursachte Haut- und Atemwegssensibilisierungen zu verhindern.
Ein dokumentierter Nachweis (Bescheinigung) der Teilnahme an einer Schulung, einschließlich einer erfolgreich absolvierten Abschlussprüfung, ist für alle gewerblichen und industriellen Verwender von betroffenen PU-Produkten zwingend erforderlich. Entsprechend der neuen gesetzlichen Regelung muss die Schulung von einem Experten für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz durch-geführt werden. Die Arbeitgeber müssen dokumentieren, dass ihre Mitarbeiter die erforderlichen Sicherheitsschulungen erfolgreich absolviert haben.
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Geschrieben am 14. Okt, 2020
Kategorie: Allgemein, Folienherstellung/Veredelung, Lebensmittelrecht, Migration, Wechselwirkungen Verpackungen/Lebensmittel + Sensorik
Tags: Bescheinigung, Diisocyanat, EU, Gesamtkonzentration, Gesundheitsschutz, monomer, Nachweis, PU, Reach, Sicherheit, Sicherheitsschulung.