Die schon lange angekündigte Änderung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 wurde am 24.08.2016 durch die Verordnung (EU) 2016/1416 veröffentlicht (http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32016R1416&rid=1). Nachdem mit den letzten Änderungen in erster Linie Anpassungen der Stofflisten erfolgten, werden durch diese Verordnung einige Punkte neu geregelt. Nachfolgend finden Sie eine kurze Zusammenstellung der wichtigsten Änderungen:
Materialien und Gegenstände aus Kunststoff dürfen bis zum 14. September 2017 nach bisher gültigem Recht in Verkehr gebracht werden und in Verkehr bleiben, bis die Bestände aufgebraucht sind.
Geschrieben am 01. Sep, 2016
Kategorie: Folienprüfung & Analytik, Lebensmittelrecht, Lebensmittelverpackung, Migration, Wechselwirkungen Verpackungen/Lebensmittel + Sensorik, Neuigkeiten, Q-Management/ Hygiene
Tags: Aluminium, Arrheniusgleichung, Ethanol 95 Vol, Feststoffe, Grenzwerte, Isooctan, Kontaktbedingungen, Kontakttemperatur, Lebensmittelsimulanzien, Prüfbedingungen, Prüfdauer, Reduktionsfaktor, Stofflisten, Temperaturen > 175°C, Unionslisten, Verordnung (EU) Nr. 10/2011.