Am 07.03.2017 hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft einen neuen Entwurf zur Mineralölverordnung veröffentlicht.
In Zukunft soll es nur eine Begrenzung für MOAH (C16-C35) für Lebensmittelbedarfsgegenstände aus Papier, Pappe oder Karton geben, die unter Verwendung von Altpapier hergestellt werden. Danach dürfen keine aromatischen Mineralölkohlenwasserstoffe auf Lebensmittel mit einer Nachweisgrenze von 0,5 mg/kg Lebensmittel übergehen.
Den neuen Entwurf finden Sie hier.
Geschrieben am 29. Mai, 2017
Kategorie: Abfülltechnik, Barrierefolien, Biofolien, Entsorgung / Recycling, Folienherstellung/Veredelung, Folienprüfung & Analytik, Lebensmittelrecht, Lebensmittelverpackung, Migration, Wechselwirkungen Verpackungen/Lebensmittel + Sensorik, Neuigkeiten, Q-Management/ Hygiene
Tags: Altpapier, aromatisch, C16-C35, Karton, LE-06-17, Lebensmittel, Lebensmittelbedarfsgegenstände, Mineralölkohlenwasserstoffe, Mineralöverordnung, MOAH, Nachfüllen, Papier, Pappe.