Am 24.07.2014 hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft einen überarbeiteten Entwurf der 22. Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung veröffentlicht, nach dem für Lebensmittelbedarfsgegenstände aus Papier, Pappe oder Karton die Summe an MOSH (C20 bis C35) ≤ 2 mg/kg Lebensmittel und für MOAH (C16-C35) ≤ 0,5 mg/kg Lebensmittel begrenzt werden soll. Nähere Informationen sind der Internetseite des Ministeriums zu entnehmen: http://www.bmel.de/SharedDocs/Rechtsgrundlagen/Entwuerfe/Entwurf22teVerordnungAenderungBedarfsgegenstaendeverordnung.html
Geschrieben am 26. Aug., 2014
Kategorie: Neuigkeiten